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QV-Mittel

Qualitätsverbesserungsmittel

Seit Abschaffung der Studienbeiträge werden der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen nach dem Studiumsqualitätsgesetz vom 1.3.2011 und der Studiumsqualitätsverordnung vom 6.7.2011 zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Mittel ergibt sich aus der Anzahl der Studierenden, die innerhalb der 1,5 fachen Regelstudienzeit eingeschrieben sind.

Qualitätsverbesserungskommission

Das Präsidium der Hochschule weist den Fachbereichen die Mittel pauschal zu (siehe Leitlinien des Präsidiums). Die Fachbereiche sind für deren Verteilung verantwortlich. Zu diesem Zweck wurden in jedem Fachbereich Kommissionen eingerichtet, die sich mit Vorschlägen zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel, zur Beratung des Dekans und zur Berichterstattung über die Verwendung gegenüber der Hochschulleitung befassen.

Die Qualitätsverbesserungskommission kann auf Antrag Mittel zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen gewähren und Anträge sind beim Kommissionsvorsitz einzureichen.

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